Stromkennzeichnung

Aus welchen Energiequellen stammt der Strom, welchen Stromlieferanten nach Hause liefern? Wie hoch ist der Anteil an Sonnenenergie, Biomasse oder Wasserkraft am gesamten Strommix? Stammt der Strom aus der Schweiz oder wurde er aus dem Ausland importiert? Auf diese Fragen erhalten Konsumentinnen und Konsumenten einmal jährlich detailliert Auskunft - mit der Stromkennzeichnung!

Woher stammt mein Strom?

In der Schweiz ist die Herkunft des Stroms gemäss dem Energiegesetz kennzeichnungspflichtig. Unternehmen, welche Schweizer Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit Strom beliefern, müssen mindestens einmal jährlich über folgende Punkte informieren:

  • Prozentualer Anteil der eingesetzten Energiequellen am gelieferten Strom
  • Herkunft des Stroms – Produktion im In- und Ausland
  • Gesamthaft gelieferte Strommenge
  • Name des Stromlieferanten

Ab dem Lieferjahr 2018 darf Strom aus «nicht überprüfbaren Energiequellen» (sog. Graustrom) in der Stromkennzeichnung nicht mehr deklariert werden. Nur eine einzige Ausnahme lässt für Lieferjahre bis und mit 2020 weiterhin die Deklaration von Graustrom zu: Es musste vor dem 1. November 2017 ein Stromliefervertrag abgeschlossen worden sein, welcher die genutzten Energiequellen nicht ausweisen kann.

In der Energieverordnung wurde festgelegt, dass die Stromlieferanten ihren jährlichen Lieferantenmix bis Ende Juni des Folgejahres unter der Internetadresse stromkennzeichnung.ch publizieren müssen. Der VSE als Branchendachverband sowie Pronovo als Vollzugsstelle betreiben gemeinsam diese Internetseite, wobei die Internetadresse vom BFE bereitgestellt wird.

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